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Individuelle Beratung
Wir bieten Ihnen eine persönliche, individuell auf Ihre Lebenssituation abgestimmte Ernährungsberatung. Wir möchten Ihnen die Grundsätze einer gesundheitsfördernden, vollwertigen Ernährung vermitteln - mit dem Ziel, Ihr Ernährungsverhalten zu optimieren und Mangel- oder Fehlernährung zu vermeiden. Präventiv können Sie durch eine gesunde Ernährung ernährungsmitbedingten Krankheiten vorbeugen, Ihr Immunsystem stärken, Ihr Wohlbefinden steigern und Sie können Ihr Wohlfühlgewicht finden.
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Ernährung von Anfang an
für Schwangere und Stillende
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Vom Säugling bis zum Jugendlichen
Stillen, Säuglingsernährung, Beikost was ist das Beste für mein Kind
Sportlerernährung
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Senioren - Fit und Gesund im Alter
Eine gesunde Ernährung und Lebensweise ist keine Frage des Alters. Wir beraten Sie unter Berücksichtigung Ihrer körperlichen Konstitution und Ihrer Einnahme von Medikamenten |
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Wenn Ihr Arzt eine Erkrankung bei Ihnen festgestellt hat, die eine veränderte Essensweise erfordert, so bieten wir Ihnen als ergänzende Maßnahme zur ärztlichen Behandlung die Ernährungstherapie an. Ziel unserer Ernährungstherapie ist es, Sie dabei zu unterstützen, Ihre Essgewohnheiten so umzustellen, dass die Stoffwechselwerte bzw. Ihre Krankheitssymptome positiv beeinflußt werden. Hierzu stärken wir Ihre Lebensqualität und Freude am Essen.
Ernährungstherapie ist z.B. bei folgenden Erkrankungen zu empfehlen:
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Stoffwechselstörungen
wie Diabetes mellitus, erhöhte Leber-, Cholesterin, Triglycerid- und Harnsäurewerte
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Erkrankungen des Herzkreislaufsystems
wie Schlaganfall, Herzinfarkt oder Bluthochdruck
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Magen-Darm-Beschwerden:
Reflux, Gastritis, Zöliakie, Colitis Ulcerosa, Divertikulose, Laktose- und Fruktoseintoleranz |
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Nierenerkrankungen |
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Nahrungsmittelallergien
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Krebserkrankungen |
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Kosten
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Anamnese
(Dauer ca.60 min.)
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60,- Euro
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Beratungsgespräch
(Dauer ca. 30 min.)
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30,- Euro
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Computergestützte Analyse
eines 7-Tage-Ernährungsprotokolls
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20,- Euro
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Die Kostenbeteiligung seitens der Krankenkassen für die Ernährungsberatung kann sowohl nach § 20 Sozialgesetzbuch V (Primärprävention) als auch nach § 43 Nr.2 Sozialgesetzbuch V (ergänzende Leistung zur
Rehabilitation, medizinische Verordnung notwendig) im Einzelfall, erfolgen. Bitte setzen Sie sich vorab mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.
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