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Mit folgenden Kostenträgern sind Verträge abgeschlossen:
1. Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
2. Alle gesetzliche Krankenkassen (wie AOK, Barmer, DAK, IKK usw...)
Darüber hinaus bieten wir auch für alle Privatversicherten eine ambulante Rehamaßnahme an.
Wie geht es nach Klärung des zuständigen Kostenträgers nun weiter?
Wenn die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Kostenträger ist:
DRV-Patienten können einen formlosen Antrag stellen.
Die Formblätter sind auch im Internet abrufbar.
Ihr behandelnder Arzt füllt das Formblatt aus, reicht dieses bei der zuständigen Rentenversicherung ein und meldet Sie bereits bei uns an. Nach Kostenzusage durch die Rentenversicherung wird Ihnen unsererseits umgehend ein Aufnahmetermin zur ambulanten Reha mitgeteilt.
Wenn eine gesetzliche Krankenkasse (AOK, Barmer, DAK, BKK, IKK) Kostenträger ist:
Bei gesetzlich krankenversicherten Patienten füllt der behandelnde Arzt das Formular 60 „Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation oder alternativen Angeboten“ aus, reicht dieses bei der zuständigen Krankenkasse zur Kostenübernahme ein und kündigt Sie bereits bei uns an. Nach Kostenzusage durch die Krankenkasse wird Ihnen unsererseits ein Aufnahmetermin mitgeteilt.
Möchten Sie als Privatpatient oder Beihilfeversicherter eine ambulante Rehamaßnahme in Anspruch nehmen, kann Ihnen Ihr Arzt diese verordnen, wenn er dies in Ihrem Fall für notwendig hält.
Wir schließen dann mit Ihnen einen privaten Behandlungsvertrag. Sie klären mit Ihrer Versicherung die Höhe der Kostenübernahme. In der Regel werden unsere Behandlungssätze von den Privatkassen übernommen.
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