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Patienteninformation
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Die Verordnung habe ich, und was nun?
Patienteninformation Ergotherapie
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Ihr Weg zu uns:
Sie sind...
bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert (AOK, Barmer, DAK,...)
Maßnahmen der Physiotherapie, physikalischen Therapie und Ergotherapie werden als Heilmittel bezeichnet. Welche und wie viele Therapien Ihr Arzt Ihnen verschreiben darf, ist im Heilmittelkatalog genau festgelegt. (www.heilmittelkatalog.de)
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Der erste Schritt zu uns führt also über Ihren Arzt.
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Vor der Verordnung muß Ihr Arzt sich unter Einbezug bestimmter Diagnostik von Ihrem Zustand überzeugen. Kommt er dabei zum dem Schluß, daß die Therapieziele nicht durch andere Maßnahmen günstiger erreicht werden können (z.B. durch Eigenübungen oder Arzneimittel), sind Heilmittel verordnungsfähig.
Ihr Arzt stellt Ihnen dann ein Heilmittelrezept aus
(z.B. 6 x Krankengymnastik wegen Rückenschmerzen).
Auf dem Rezept sind Ihre Patientendaten vermerkt, sowie die ärztliche Empfehlung der Therapiefrequenz pro Woche.
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Mit diesem Rezept vereinbaren Sie bitte einen Termin an unserer Anmeldung - Rehafit
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Hinsichtlich Beginn und Unterbrechung der Behandlung gibt es seitens der gesetzlichen Krankenkassen bestimmte Vorgaben.
(siehe Patienteninfos)
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Sie sind...
bei einer privaten Krankenkasse versichert bzw. erhalten Leistungen der Beihilfe
Ihr Arzt kann Ihnen sämtliche Maßnahmen der Physiotherapie, physikalischen Therapie oder Ergotherapie verordnen, wenn er diese in Ihrem Fall für notwendig hält.
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Der erste Schritt zu uns führt also über Ihren Arzt.
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Beschränkungen in der Wahl sowie der Dauer der Verordnungen gibt es nicht.
Handelt es sich um eine akute schwerwiegende Erkrankung (Wirbelbruch, Kreuzbandriss, Bandscheibenvorfall..), kann Ihr Arzt Ihnen eine „Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP)“ verschreiben.
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Mit Ihrem Rezept oder Ihrer EAP-Verordnung vereinbaren Sie bitte einen Termin an unserer Anmeldung - Rehafit
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Sie sind...
infolge eines Arbeitsunfalles verletzt oder leiden an einer anerkannten Berufskrankheit.
Die Kosten für die Behandlung der Unfall-/ Krankheitsfolgen übernimmt Ihre zuständige Berufsgenossenschaft (BG)
Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, die für die Folgen von Unfällen bei der Arbeit und auf dem Arbeitsweg sowie von Berufskrankheiten eintritt.
Wenn es trotz aller Bemühungen um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zum Unfall oder zur Berufskrankheit kommt, lautet der Grundsatz der Berufsgenossenschaften: Rehabilitation vor Rente.
Das bedeutet: Die optimale medizinische Betreuung des Versicherten sowie seine berufliche und soziale Wiedereingliederung stehen stets im Vordergrund aller Bemühungen. Weil eine erfolgreiche Rehabilitation für den Versicherten die beste Lösung ist, werden alle geeigneten Mittel eingesetzt.
Maßnahmen der Physiotherapie, physikalischen Therapie oder Ergotherapie müssen in diesem Fall von einem von den Berufsgenossenschaften anerkannten D-Arzt oder H-Arzt verschrieben werden.
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Auf dem Rezept vermerkt der Arzt neben der Art der Therapie auch die Gesamtzahl der Behandlungseinheiten sowie die Behandlungsfrequenz pro Woche.
Handelt es sich um eine akute schwerwiegende Erkrankung, kann Ihr Arzt Ihnen eine „Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP)“ verschreiben.
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Mit Ihrem Rezept oder Ihrer EAP-Verordnung vereinbaren Sie bitte einen Termin an unserer Anmeldung - Rehafit
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Weitere Informationen für gesetzlich versicherte Patienten:
Sind Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert (AOK, Barmer, DAK,...) und haben Maßnahmen der Physiotherapie oder Ergotherapie verschrieben bekommen, dann bitten wir Sie folgendes zu beachten:
Therapiebeginn:
Damit das Rezept seine Gültigkeit behält, muss die Therapie innerhalb von 10 Tagen (Physiotherapie) bzw. 14 Tagen (Ergotherapie) ab Ausstellungsdatum begonnen werden.
Behandlungspausen:
Zwischen zwei Behandlungen dürfen höchstens 10 Tage (Physiotherapie) bzw. 14 Tage (Ergotherapie) liegen, an denen keine Behandlung stattfindet.
Eigenanteil:
Ihr Rezept ist zuzahlungspflichtig. Unabhängig von der evtl. bei Ihrem Arzt schon bezahlten Praxisgebühr, müssen Sie einen Eigenanteil für Ihre Heilmittelverordnung bezahlen. Die Höhe dieses Betrages richtet sich nach der Krankenkasse und der Art der Verordnung. Bitte legen Sie uns vor Ihrer ersten Behandlung Ihr Rezept vor.
Terminabsage:
Können Sie einmal einen Termin aus dringenden Gründen nicht wahrnehmen,
sagen Sie diesen bitte spätestens 24 Stunden vorher an unserer Anmeldung ab. Wir behalten uns vor, Ihnen die Kosten für nicht rechtzeitig abgesagte Termine privat in Rechnung zu stellen.
Fahrtenbescheinigung:
Bei Bedarf stellen wir Ihnen eine Fahrtenbescheinigung aus.
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